| 08/03/2011 4:22 am |
 Senior Member

Anmeldung: 07 / 04 / 2011 Themen: 10 Beiträge: 18
 OFFLINE | Hallo,
muss noch mal eine Verständnisfrage los werden.
Ich habe es so verstanden, dass bei einer Folgebewertung der der "erzielbare Betrag" mit dem "  Rest)Buchwert" verglichen wird (Impairment-Test). Sollte der "erzielbare Betrag" kleiner als der Buchwert sein, so muss eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden.
Wenn der "erzielbare Betrag" größer als der Buchwert ist, kann im Sinne der Neubewertungsmethode der Wert über die Neubewertungsrücklage erhöht werden.
Sehe ich das richtig? Bin etwas irritiert, da das im Skript so weit auseinander steht ;-)
Gruß,
Marcus |
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| 08/03/2011 12:37 pm |
 Senior Member

Anmeldung: 07 / 04 / 2011 Themen: 7 Beiträge: 15
 OFFLINE | ja, das sehe ich genauso.
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| 08/03/2011 1:01 pm |
 Senior Member

Anmeldung: 07 / 04 / 2011 Themen: 10 Beiträge: 18
 OFFLINE | Hi Jasmin,
gut
Wie hat sich eigentlich der heulende Smilie in meine Frage geschummelt ;-) |
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| 08/03/2011 3:14 pm |
 Administrator Senior Member

Anmeldung: 07 / 04 / 2011 Themen: 5 Beiträge: 21
 OFFLINE | Hi Marcus,
das habe ich mir von meiner "Geheimwaffe" auch eben noch mal erklären lassen. Der Impairment-Test ist zunächst losgelöst von der Neubewertungsmethode zu betrachten und ist auch für eine Abschreibung nach HGB gültig.
Den Impairment-Test mache ich z.B. bei einer Folgebewertung nach IAS innerhalb der Anschaffungskostenmethode und ermittle damit meine eventuellen außerplanmäßigen Abschreibungen (Wertminderungstest).
Bei der Neubewertungsmethode dagegen rechne ich nicht mehr mit den Anschaffungskosten, sondern setze als neue Basis gleich den ermittelten beizulegenden Zeitwert an. Laut IAS könnte es nun erneut zu einem Impairment-Test kommen, der zu einer weiteren außerplanmäßigen Abschreibung führt, was in der Praxis aber keinen Sinn macht.
Laut meiner Freundin hat die Neubewertungsmethode an sich wenig Relevanz für die Praxis, weil sie auf einzelne Billanzposten zu aufwendig wäre und deshalb kaum angewandt wird. Was uns aber leider nicht in der Klausur davor bewahren wird. :-(
Ich mach XXX wenn die Klausur bestanden ist! ;-)
Gruß Alexander
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