| 05/22/2013 4:33 am |
 Administrator Cool Senior Member

Anmeldung: 05 / 22 / 2013 Themen: 36 Beiträge: 2
 OFFLINE | Wir haben ein französisches Couchbett (wie auch immer man die Dinger nennt) gebraucht bekommen für “lau” aus der Nachbarschaft, nachdem das alte (gebrauchte Bett) ebenfalls kaputt war und das JobCenter die Kosten für ein neues Bett abgelehnt hatte.
Nun ist die Halterung für den Lattenrost ausgebrochen, die Matratze hängt vertikal wie horizontal auf 45° Schräglage. Meine Verlobte mit Bandscheibenvorfall und Schwerbehinderung schläft weiterhin im (viel zu niedrigen) Bett. Ich selbst schlafe seit ca. 10 Tagen auf dem Sofa, was meinem Rücken (Hüftleiden, LWS Arthrose) ebenfalls nicht sonderlich gut tut.
Der Antrag auf Kostenübernahme beim JobCenter wurde leider abgelehnt. Begründung ganz lapidar mit einem Standardschreiben: “Die Kosten für ein neues Bett sind im Regelsatz bereits enthalten”. Tatsächlich enthält die Regelsatztabelle einen Posten „Rücklagen“, mit dem bis zu 35 Euro monatlich „gespart“ werden sollen. Diese sind für Ersatzanschaffungen zu verwenden. Dumm nur, wenn man aufgrund von vermeintlichen Überzahlungen durch Schlamperei bereits mehrere Darlehen und Rückführungen mit monatlich 50 EUR „abstottert“. Lesen Sie hier weiter... |
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